Polizeikessel Wuppertal 2008 ebenfalls rechtswidrig

Am 1. Mai 2008 wurde die Demo “kein staat wird uns gerecht” in Wuppertal von der Polizei in einer engen Straßenschlucht gestoppt und 194 Teilnehmer_innen eingekesselt. Im Anschluss wurden diese in Gewahrsam genommen und ins Polizeipräsidium gebracht.

Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat im April 2010 geurteilt, dass diese Polizeimaßnahmen einen rechtswidrigen Eingriff in die Versammlungsfreiheit darstellten. Näheres ist in unserer Rubrik “Klagen” zu lesen.

Schadensersatz wegen Kessel

Aufgrund einiger Anfragen wollen wir hier auf die Möglichkeit für Betroffene hinweisen, die Polizei wegen des Kessels in der Siegburger Straße (20.9.2008) und wegen der darauf folgenden Freiheitsentziehung in der GeSa in Brühl auf Schadensersatz bzw. Schmerzensgeld zu verklagen. Der EA-Köln wird diese Klagen nicht aktiv vorantreiben oder unterstützen, da es uns in erster Linie um die gerichtliche Feststellung rechtswidrigen Polizeihandelns ging und geht. Wenn Betroffene aber Fragen zum Verfahren haben (z.B. Suche einer_s Anwältin/ Anwalts, Rückgriff auf Erkenntnisse aus dem Verwaltungsgerichtsverfahren), können sie sich bei uns schriftlich oder per Email (bitte verschlüsselt) melden. Die Frist für eine solche zivilrechtliche Klage ist sehr lang, weshalb keine Eile geboten ist.

Polizeikessel und Freiheitsentziehungen waren rechtswidrig

Am heutigen Freitag, den 13. August 2010 hat das Verwaltungsgericht Köln durch Urteil festgestellt, dass der Polizeikessel in der Siegburger Straße am 20. September 2008 rechtswidrig war.

Die beim Anti-Islam-Kongress am rechtsrheinischen Ende der Deutzer Brücke demonstrierenden Pro Köln-Gegner_innen durften nicht von der Polizei auf dem Weg zur Severinsbrücke eingekesselt und in die Gefangenensammelstelle nach Brühl gebracht werden. Das Gericht erklärte auch das dortige Festhalten bis in den Morgen des 21.9.08, die Identitätsfeststellung, die Gewahrsamsbedingungen und den Verstoß gegen den Richtervorbehalt für rechtswidrig. Beide vom Ermittlungsausschuss Köln und dem Bündnis gegen Pro Köln unterstützten Klagen hatten damit Erfolg.

Die Polizei darf in Zukunft nicht mehr Rechtsverstöße Einzelner dazu nutzen, ganze Versammlungen aufzulösen und alle Teilnehmer_innen des Landfriedensbruchs zu beschuldigen. Gegen die Betroffenen in der Siegburger Straße hatte die Polizei 245 Ermittlungsverfahren eingeleitet, um ihre freiheitsentziehenden Maßnahmen begründen zu können. Auch die Bedingungen in der Gefangenensammelstelle in Brühl wurden vom Gericht nicht akzeptiert. Es hatte zu wenig zu essen und zu trinken, nur wenige Isomatten und dünne Papierdecken gegeben, die sanitären Bedingungen waren unzureichend. Außerdem waren die Temperaturen in den Gitterkäfigen, aufgestellt in den Fahrzeughallen der Polizeikaserne, bei Außentemperaturen von 6 Grad Celsius auch viel zu niedrig. Spätestens nach der Identitätsfeststellung hätte die Polizei alle Gefangenen frei lassen müssen. Das geschah aber erst sechs bis neun Stunden später. Auch deshalb hat die Polizei gegen den Verfassungsgrundsatz verstoßen, dass nur Richter_innen über Freiheitsentziehungen entscheiden dürfen.

Zusätzlich hat die 20. Kammer entschieden, dass am Vortag der Proteste von der Polizei ausgesprochene Platzverweise gegen potenzielle Gegendemonstrant_innen für den 19. und 20. September 2008 rechtswidrig waren. Hier konnte die Polizei im Nachhinein gar nicht mehr erklären, warum diese ausgesprochen worden waren.

Urteil am 13.8. um 11 Uhr

Heute wurden beim Verwaltungsgericht Köln zwei Klagen von durch Polizeimaßnahmen Betroffenen verhandelt, die während des Anti-Islamisierungs-Kongresses der rechtsextremen und rassistischen „Bürgerbewegung Pro Köln“ am 20. September 2008 als Gegendemonstrant_innen eingekesselt und in die Gefangenensammelstelle nach Brühl verbracht worden waren.
Die Verhandlung ergab, dass die Polizei Köln bis heute nicht in der Lage ist, die freiheitsberaubenden Maßnahmen gegen hunderte Gegendemonstrant_innen zu begründen. Damals waren über 800 Menschen an drei verschiedenen Orten von der Polizei eingekesselt und über 400 von ihnen in eine Gefangenensammelstelle in der Polizeikaserne Brühl gebracht worden. Die meisten von ihnen wurden so über 14 Stunden ihrer Freiheit beraubt und an ihrem Demonstrationsrecht gehindert.
Nach der Verhandlung sagte der Ermittlungsausschuss Köln: „Aufgrund der Fragestellungen des vorsitzenden Richters ist davon auszugehen, dass wir die beiden Klagen zum Kessel in der Siegburger Straße in allen Punkten gewinnen werden.“

Ein erster Radiobeitrag kann beim Deutschlandfunk unter folgender Adresse im Internet angehört werden:

http://ondemand-mp3.dradio.de/file/dradio/2010/08/12/dlf_20100812_1417_7fe23bd3.mp3

Die Urteilsverkündung wurde vom Verwaltungsgericht auf Freitag, den 13. August 2010 um 11 Uhr in Raum 55 festgelegt.
Eine dritte Klage, die den Polizeikessel in der Rheingasse behandelt, wird laut Gericht am 16. September 2010 verhandelt.

Klagen werden verhandelt

Die vom EA-Köln unterstützten Klagen gegen die Polizei Köln wegen der Einkesselung von Demonstrant_innen bei den Protesten gegen den Hetzkongress von Pro NRW / Pro Köln am 20. September 2008 werden nun verhandelt.

Das Verwaltungsgericht Köln hat den 12. August festgelegt. Es wird um 11 Uhr mit der Klage von Rechtsanwalt Biela-Bätje beginnen, die sich gegen die Einkesselung der Versammlung in der Siegburger Straße und die Verschleppung der Teilnehmer_innen in die Gefangenensammelstelle nach Brühl wendet. Danach wird die ebenfalls dagegen gerichtete Klage der Rechtsanwältin Anna Luczak behandelt, die sich zusätzlich gegen am 19. September 2008 nach der Abenddemonstration ausgesprochene Aufenthaltsverbote wendet. Eine dritte Klage der Rechtsanwältin Anni Pues, die die Einkesselung von Demonstrant_innen in der Rheingasse angreift, wird an einem anderen Tag behandelt.

Mit der Verhandlung wird die jahrelange Praxis der Polizei Köln, unliebsame Demonstrant_innen zu kriminalisieren und einfach für Stunden aus der Stadt in einen Nachbarort zu verschleppen, um sie dort in Käfige zu sperren (GeSa in Brühl), abermals gerichtlich überprüft. Alle am 20. September 2008 von der Polizei eingeleiteten Ermittlungsverfahren wegen Landfriedensbruch wurden im Januar 2009 bereits 3 Tage nach Erhalt der Ermittlungsakten von der Staatsanwaltschaft Köln eingestellt, da der antifaschistische Widerstand von tausenden Menschen nicht strafbar war. Es ist offensichtlich, dass die Polizei Köln an dem Tag hunderte Demonstrant_innen einfach aus der Stadt haben und ihre personenbezogenen Daten erheben wollte. Die rechtliche Grundlage dafür hat sie bis heute nicht konkret benennen können und wollen. Stattdessen wurde der beherzte Widerstand gegen Rechtspopulist_innen zu einem Gewaltszenario für die Medien aufgebauscht, das so nicht existiert hat.

Die Verhandlung beim Verwaltungsgericht Köln ist öffentlich. Wir laden alle Interessierten und die Presse ein, am 12. August ab 10 Uhr zum VG am Appellhofplatz zu kommen.
Die Klagen und der Verlauf der Verhandlung werden auch Thema in unserem Antirepressions-Café am 16. August ab 19 Uhr in der LC36 sein.

Weitere Infos sind auf der Seite “Klagen” zu finden.

Beratungstermine

Der EA-Köln bietet jeden 3. Montag im Monat von 19 bis 21 Uhr eine Beratung in der LC36 an. Die verbleibenden Termine 2010 sind:

Montag, 16. August 2010
Montag, 20. September 2010
Montag, 18. Oktober 2010
Montag, 15. November 2010
Montag, 20. Dezember 2010

Versammlungsauflagen waren rechtswidrig

Die Polizeibehörde des Rhein-Erft-Kreises unterliegt beim Verwaltungsgericht Köln der Klage der Antifa. Auflagen gegen eine Antifa-Demo am 8. Mai 2008 in Pulheim waren rechtswidrig. Die Polizei darf nicht verlangen, dass die Namen und Adressen von Ordner_innen und Redner_innen vor der Demo angegeben werden müssen und dass die Ordner_innen in Anwesenheit der Polizei vom Versammlungsleiter einzuweisen seien.

Am 8. Mai 2008 sollte eine Antifa-Demo gegen Autonome Nationalist_innen stattfinden, die gegen einen Vortrag in einer Schule in Pulheim über rechte Strukturen im Umland von Köln auf die Straße gingen. Der Landrat des Rhein-Erft-Kreises erließ als zuständige Polizeibehörde gegen die Antifa-Demo u.a. folgende Auflagen:

“2. Es ist je 25 Teilnehmer ein Ordner einzusetzen. Die Namen und Adressen der Ordner sind mir spätestens am Veranstaltungstag bis 17.45 Uhr schriftlich zu benennen. Zu diesem Zeitpunkt haben Sie der Polizei am Versammlungsort die Ordner vorzustellen und diese in Anwesenheit der Polizei in ihre Aufgaben einzuweisen. (…)”

“6. Von den während der Versammlung auftretenden Rednern bitte ich mir auch deren Namen und Adressen spätestens am Versammlungstag bis 17.45 Uhr schriftlich oder mündlich mitzuteilen.”

Gegen diese Auflagen versuchte der Versammlungsleiter noch vor der Demo im Eilverfahren vorzugehen. Das Verwaltungsgericht Köln weigerte sich jedoch per Beschluss, die Auflagen vor der Demo aufzuheben.

Weil sich dann zu Recht niemand auf der Versammlung fand, der/die seine/ihre Daten an die Polizei abgeben wollte, konnte den Auflagen nicht nachgekommen werden. Um sich nicht strafbar zu machen, war der Versammlungsleiter dann gezwungen, die Versammlung direkt nach Beginn wieder zu beenden. Die Folge war, dass die Polizei mit einer Versammlung konfrontiert war, die spontan die Demo in die eigene Hand nahm. Dadurch konnte die Versammlung ohne die genannten Personenkontrollen stattfinden.

Im Juni 2008 erhob der Anmelder der Antifa-Demo dann Klage beim Verwaltungsgericht und beantragte “festzustellen, dass die Auflagen aus dem Bescheid des Beklagten vom 07. Mai 2008 für die vom Kläger mit Schreiben vom 05. Mai 2008 für den 08. Mai 2008 angemeldete Versammlung unter freiem Himmel, beginnend am Bahnhofsvorplatz in Pulheim, soweit darin unter Ziff. 2. verlangt wird, die Namen und Adressen der Ordner zu benennen und diese in Anwesenheit der Polizei in ihre Aufgaben einzuweisen, sowie unter Ziff. 6 dem Kläger auferlegt wird, Namen und Anschriften der auftretenden Redner schriftlich oder mündlich mitzuteilen, rechtswidrig sind.”

Bei der Verhandlung am 10.12.2009 vor dem Verwaltungsgericht Köln führte der vorsitzende Richter aus, dass es durch keine Vorschrift gerechtfertigt sei, die durch die angegriffenen Auflagen vorgenommenen Einschränkungen der Versammlungsfreiheit ohne konkreten Anlass vorzunehmen. Der Vertreter des Landrats erklärte, dass sie damals von der Polizei Köln in dieser Richtung beraten worden seien. Inzwischen habe man eine andere Rechtsauffassung, da es ein entsprechendes neues Urteil des Verwaltungsgerichts Gießen gebe. Bis dahin hatte der Landrat die Auflagen immer verteidigt.

Der Prozess endete damit, dass der Vertreter des Landrats erklären musste, dass die angegriffenen Auflagen rechtswidrig waren und dass sie in Zukunft nicht mehr auferlegt werden. Der Landrat muss die Kosten des Verfahrens tragen.

Der EA-Köln hat die Antifa dabei unterstützt, den Landrat wegen der Auflagen zu verklagen, weil wir in ihnen eine nicht hinnehmbare Einschränkung der Versammlungsfreiheit sehen. Schritt für Schritt wird die Versammlungsfreiheit in der Praxis von den Polizeibehörden und – wie in Bayern zu sehen ist – vom Gesetzgeber eingeschränkt. Dem muss auf allen Ebenen begegnet werden, da die Versammlungs-, Vereinigungs- und Meinungsfreiheit die bürgerlichen Grundrechte sind, die eine politische Betätigung im legalen Rahmen dieses Systems überhaupt möglich machen. Wäre der Landrat mit den Auflagen durchgekommen, gäbe es bei vielen Versammlungen niemand mehr, der/die zu reden bereit gewesen wäre oder sich als Ordner_in zur Verfügung gestellt hätte. Auch die Einweisung der Ordner_innen in ihre Aufgaben hat die Polizei/den Staat nicht zu interessieren. Versammlungen haben staatsfreie und autonome Veranstaltungen zu sein, sonst ist eine freie Meinungsbildung unmöglich, und die bürgerliche Demokratie verkommt weiter zum überwachenden Obrigkeitsstaat.

Mit dieser Klage haben wir seit 1999 bereits zum vierten Mal beim Verwaltungsgericht Köln wegen Versammlungseinschränkungen und Freiheitsentziehungen durch Polizeibehörden gewonnen. Doch die Angriffe der Polizei auf die politische Betätigung der Linken bricht nicht ab, was die Einkesselungen und Freiheitsentziehungen im September 2008 bei den Protesten gegen Pro Köln zeigen. Auch hier laufen drei Klagen, die von uns unterstützt werden und sich gegen Aufenthaltsverbote, Versammlungsauflösung und Freiheitsentziehungen durch Verbringung in die Gefangenensammelstelle nach Brühl richten.

Außerdem nimmt das Verhalten der Polizei zu, Versammlungen mit Kameras zu beobachten und auch Gespräche zwischen Versammlungsleiter_innen und der Polizeieinsatzleitung vor Ort systematisch zu filmen. Dabei ist allein das Ausrichten einer Kamera auf die Versammlung schon eine derartige Abschreckung, daran teilzunehmen, dass es verfassungswidrig die Versammlungsfreiheit einschränkt. Spätestens seit der Entscheidung des Verwaltungsgerichts Münster vom 21. August 2009 (AZ: 1 K 1403/08) müsste das klar sein. Auch hier ist zu überlegen, wie damit in Zukunft umzugehen ist, dass die Polizei ständig ihre Kameras auf Versammlungen ausrichtet.

Polizeigewahrsamsordnung NRW

Da die Polizeigewahrsamsordnung NRW den von Gewahrsamnahmen Betroffenen verschiedene konkrete Rechte zugesteht, diese aber auch im Internet nur schwer zugänglich ist, haben wir sie nun – aus den Amtsblättern zusammengestellt – unter der Rubrik Repression/Gewahrsam als pdf-Dokument veröffentlicht.

Achtet nach der Demo aufeinander!

In den letzten Wochen ist es zweimal passiert, dass die Polizei Menschen auf dem Nachhauseweg im Anschluss an eine Versammlung kontrolliert oder festgenommen hat. In einem Fall war der Betroffene allein unterwegs. Es ist wichtig, dass niemand vor, während oder nach Demos allein ist. Die Polizei greift nicht immer sofort zu, sondern observiert oft erstmal und wartet Momente des geringsten Widerstands zum Zugriff ab. Bezugsgruppen haben zumindest den Vorteil, dass es Menschen gibt, die die Festnahme dann mitbekommen und den EA oder andere Unterstützung informieren können.

Genauso ist es in den letzten Monaten mehrfach geschehen, dass politisch aktive Menschen auf Demos kontrolliert oder festgenommen wurden, weil sie auf früheren Demos angeblich bei Straftaten gefilmt und nach der Auswertung des Videomaterials durch die Polizei gezielt auf Demos gesucht wurden. Lasst euch in eurem politischen Handeln nicht einschränken, aber passt auf euch auf.

Unterschreibt nichts!

Leider ist es wieder passiert, dass die Polizei einem jungen politisch aktiven Menschen durch Festnahme, ED-Behandlung, gleichzeitiger Hausdurchsuchung und Vernehmung so zugesetzt hat, dass er einen Moment nicht aufgepasst und eine Einverständniserklärung zur DNA-Entnahme und -Speicherung unterschrieben hat.

Wir wissen auch, dass es schwer ist, wenn mensch allein der Staatsmacht gegenüber sitzt, die droht, einen noch länger festzuhalten, wenn dieses oder jenes nicht gesagt oder unterschrieben werde. Deshalb rufen wir dazu auf: Sprecht in euren politischen Zusammenhängen nochmal über solche Situationen und spielt es auch mal durch. Ziel muss es bei der Polizei immer sein: Nichts sagen, nichts unterschreiben, nicht kooperieren bei der Aufforderung, bestimmte Kleidung anzuziehen oder vor der Kamera bestimmte Bewegungen zu machen.